Der Weg zum Ziel:

Jeder Anleger könnte versuchen, seinen Anspruch eigenständig gegen die UNIQA durchzusetzen. Allerdings sind die dazu erforderlichen Beweismittel nicht öffentlich zugänglich. Ein solches Vorgehen wäre daher wenig erfolgversprechend. Zudem müsste der Anleger das Prozesskostenrisiko selbst tragen. Dieses Kostenrisiko kann unter Umständen erheblich sein.

Aus diesen Gründen müssen sich die Anleger zusammenschließen, um gemeinsam mit gebündelten Kräften gegen die Versicherung vorzugehen. Nur dann haben sie eine realistische Chance, zumindest einen Teil ihres Schadens ersetzt zu erhalten. Zudem verfügt die FuProConsort über die Beweismittel, die für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung erforderlich sind.

Indem sich die Anleger zusammenschließen, um gemeinsam gegen die Versicherung vorzugehen, besteht für sie eine realistische Chance, zumindest einen Teil ihres Schadens ersetzt zu erhalten. Die Anspruchsdurchsetzung über die FuProConsort bietet ihnen eine transparente Prozessstrategie:

  • Die Ansprüche werden durch eine gesellschaftsrechtliche Einlage gebündelt.
  • Der teilnehmende Anleger tritt seine Schadensersatzansprüche gegen die Versicherung an die Beteiligungsgesellschaft gegen Gewährung eines wertäquivalenten Anteils an der Beteiligungsgesellschaft ab.
  • Die Beteiligungsgesellschaft überträgt durch gesellschaftsrechtliche Einlage die an sie abgetretenen Schadenersatzansprüche an die FuProConsort.
  • Die FuProConsort wird dann auf die Versicherung zugehen und auf Grundlage der ihr vorliegenden Beweismittel die Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der FuProConsort.
  • Die teilnehmenden Anleger sind über ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft abgesichert.
  • Im Erfolgsfalle erhält jeder teilnehmende Anleger entsprechend der Höhe seiner abgetretenen Schadensersatzansprüche einen Anteil an der Schadensersatzzahlung der Versicherung an die FuProConsort abzüglich der anteiligen Kosten und der Erfolgsbeteiligung der Prozessfinanziererin. Dieser Abzug ist jedoch auf maximal 40% des von der Versicherung gezahlten Schadenersatzes beschränkt. Mindestens 60% gehen daher an die Anleger.
  • Zur Sicherheit der Anleger erfolgt jeder Zahlungseingang der Versicherung zugunsten der Anleger selbstverständlich auf ein insolvenzfestes anwaltliches Anderkonto.

Die FuProConsort hat versucht, mit der UNIQA eine vorgerichtliche Einigung zu erzielen. Eine solche ist jedoch am Freitag, 30. Oktober 2020, gescheitert. Deswegen hat die FuProConsort am Montag, 2. November 2020, Zahlungsklage gegen die UNIQA erhoben. Es ist aber weiterhin möglich beizutreten. Wir werden die Klage um die neu beigetretenen Anleger nach und nach erweitern.

Trotz Klageerhebung gehen wir nach wie vor davon aus, dass es mit der UNIQA früher oder später zu einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung kommen wird und der Prozess nicht „bis zum bitteren Ende“ durchgefochten werden muss. Finanziell wären wir dazu aber natürlich in der Lage. Denn wir sind schon jetzt bis in die letzte Instanz durchfinanziert.

Um sicher zu stellen, dass die geschädigten Infinus-Anleger mit einem etwaigen Vergleich einverstanden sind, gibt die FuProConsort ihnen die Gelegenheit, vor einem endgültigen Vergleichsschluss darüber abzustimmen. Die Mehrheit entscheidet.

Spricht sich die Mehrheit der Anleger für die Annahme eines Vergleichs aus, besteht für diejenigen Anleger, die damit nicht einverstanden sind, die Möglichkeit, von der FuProConsort die Fortsetzung des Rechtsstreits zu verlangen. Diese Anleger müssen dann aber die für die Fortsetzung erforderlichen Kosten selbst tragen und vorschießen. Die bis dahin entstandenen Kosten trägt natürlich weiterhin der Prozessfinanzierer.