FuProConsort geht den rechtssichersten Weg. Unser Ziel war es stets, alle denkbaren Hindernisse und Risiken, die einem Erfolg entgegenstehen könnten, zu beseitigen oder zu umgehen. Deswegen haben wir unser Vorgehen genau durchgeplant und von den renommierten Kanzleien Flick Gocke Schaumburg (Bonn) und Specht & Partner (Wien) juristisch prüfen und absegnen lassen. Zusätzlich haben mehrere interne Juristen des Prozessfinanzierers sowie weitere drei vom Prozessfinanzierer beauftragte externe Rechtsgutachter aus München, Berlin und Wien unser Vorhaben auf „Herz und Nieren“ geprüft. Das Ergebnis ist, dass der Prozessfinanzierer unsere Erfolgschancen so hoch einschätzt, dass er bereit ist, mehrere Millionen Euro zu riskieren, um den geschädigten Infinus-Anlegern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Deswegen werden wir NICHT

  • Gegen Gegner wie Bisnode vorgehen, die vermutlich nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, den entstandenen Schaden zu ersetzen;
  • Gegen die Uniqa in Deutschland (z.B. Dresden) vorgehen, weil es hier wahrscheinlich keinen einheitlichen Gerichtsstand gibt. Der einzige rechtssichere Gerichtsstand der Uniqa ist an ihrem Sitz in Wien;
  • Musterfeststellungsklage gegen die Uniqa erheben, weil sie wohl mangels Gerichtsstands in Deutschland unzulässig wäre, es Probleme bei der Suche nach einem dafür erforderlichen Vehikel gibt und sie bestenfalls eine Verantwortlichkeit der Uniqa dem Grunde nach feststellen würde. Für die Ermittlung des einzelnen Schadens müsste jeder einzelne Anleger noch ein weiteres Gerichtsverfahren führen. Das kann unserer Meinung nach nicht im Sinne der geschädigten Infinus-Anleger sein.