FuProConsort UG (haftungsbeschränkt – nachfolgend „FuProConsort“) ist eine Unternehmergesellschaft (UG). Das ist eine Sonderform der GmbH (vgl. § 5a GmbHG) mit einem Stammkapital von weniger als EUR 25.000. Vorliegend beträgt es EUR 5.000. Dieses Kapital genügt, weil die FuProConsort keine gewerbliche Tätigkeit ausübt und quasi keine eigenen Kosten tragen muss. Ansonsten ist eine UG eine „ganz normale“ GmbH.

Sitz der FuProConsort ist Bonn. Sie ist seit dem 10. März 2020 im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen (HRB 25163).

Gründerin und einzige Gesellschafterin der FuProConsort ist die FuProConsort Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts.

Der Name der Fu-Pro-Consort setzt sich aus den Namensbestandteilen der Infinus-Gesellschaften „Future Business“, „Prosavus“ und „EcoConsort“ zusammen. Der Name ist Programm: Die Gesellschaft ist ein sogenanntes Ein-Zweck-Unternehmen. Ihr ausschließliches Ziel besteht in der Sammlung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Anleger dieser drei Infinus-Gesellschaften und deren gebündelte Durchsetzung mit der Unterstützung zugelassener Rechtsanwälte. Dabei stehen eine vorgerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung im Vordergrund.

Die FuProConsort ist als Inkassounternehmen beim Oberlandesgericht Köln registriert (Az. 3712-1040(7)).

Die Geschäftsführung der FuProConsort liegt in den Händen von Herrn Dominic Marraffa. Herr Marraffa ist als unabhängiger Rechtsanwalt in Köln zugelassen. Jegliche Interessenkonflikte können dadurch ausgeschlossen werden.

Wer steht hinter FuProConsort?

Gründerin und einzige Gesellschafterin der FuProConsort ist die FuProConsort Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts („Beteiligungsgesellschaft“) mit Sitz in Bonn.

Mit dem Beitritt der ersten beiden geschädigten Infinus-Anleger scheiden die beiden Gründungsgesellschafter aus. Es werden danach ausschließlich die teilnehmenden früheren Infinus-Anleger beteiligt.

Jeder frühere Infinus-Anleger, der seine Schadensersatzforderungen an die FuProConsort abtritt, wird automatisch Mitglied in der Beteiligungsgesellschaft. Die FuProConsort gehört damit ausschließlich denjenigen, die durch die Insolvenz der Infinus-Gruppe einen Schaden erlitten haben.


FuProConsort ist letztlich eine für die Infinus-Geschädigten ins Leben gerufene „Selbsthilfevereinigung“, die keine kommerziellen Eigeninteressen hat und keinerlei Umlagen, Beiträge oder sonstige Zahlungen von ihren Mitgliedern fordert. 


Was ist der Zweck einer Beteiligung der Anleger an der FuProConsort?

Zunächst schafft diese Beteiligung Sicherheit. Denn dadurch wird das Vehikel, also die FuProConsort, von den Geschädigten Anlegern selbst kontrolliert. Und die Anleger treten ihre Schadenersatzforderung nicht ohne Gegenleistung ab, sondern sie erhalten dafür eine entsprechende Beteiligung an der gemeinsamen Gesellschaft. Sie sind dadurch finanziell abgesichert.

Außerdem hat die Beteiligung prozessrechtliche Gründe. Die Sammlung, Bündelung und einheitliche Durchsetzung gleichartiger Forderungen unterliegt in Österreich, dem Sitzland des mutmaßlichen Hauptschädigers, bestimmten Beschränkungen. So darf die Gesellschaft nicht wirtschaftlich oder gewerblich tätig sein und keine Gewinnerzielungsabsicht haben. An der FuProConsort werden nur diejenigen Infinus-Anleger beteiligt, die ihren Schaden auf diesem Wege gemeinsam geltend machen möchten. Damit ist sichergestellt, dass alle Schadenersatzzahlungen, die bei der Gesellschaft eingehen, nach Abzug der Kosten ausschließlich den geschädigten Anlegern zugutekommen. Die wirtschaftliche Beteiligung Dritter ist ausgeschlossen. Die FuProConsort verfolgt keinerlei eigene wirtschaftliche Interessen. Sie ist lediglich ein „Vehikel“. Sicherheitshalber verfügt sie zudem noch über eine entsprechende Registrierung als Inkassounternehmen.