So einfach funktioniert die Beteiligung
Der geschädigte Infinus-Anleger legt seine Schadenersatzforderung als Sacheinlage in die Beteiligungsgesellschaft ein. Dazu tritt er sie an die Beteiligungsgesellschaft ab und wird gleichzeitig Mitglied in der Beteiligungsgesellschaft. Hierzu haben wir ein entsprechendes Formular, in dem alles geregelt ist, vorbereitet. (Das Formular ist wegen der Beendigung der Aufnahme neuer Gesellschafter nicht mehr verfügbar.)
Die Beteiligungsgesellschaft legt die an sie abgetretene Schadenersatzforderung wiederum als Sacheinlage in die FuProConsort ein und tritt sie zu diesem Zweck an die FuProConsort ab. Damit gehört die Schadenersatzforderung der FuProConsort. Die FuProConsort macht sodann diese Schadenersatzforderung bei der UNIQA in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend. Dazu hat sie die deutsche Rechtsanwaltskanzlei Flick Gocke Schaumburg (FGS) und die österreichische Rechtsanwaltskanzlei Specht & Partner beauftragt. Die Kosten werden von Nivalion übernommen. Bei Nivalion handelt es sich um einen der größten und finanzstärksten europäischen Prozessfinanzierer. Der geschädigte Anleger trägt dadurch keinerlei Risiko. Das gilt auch dann, wenn die FuProConsort keinen Erfolg haben sollte. Auf die Anleger kommen keinerlei Kosten zu.
Ist das Vorhaben erfolgreich und zahlt die UNIQA auf die Schadenersatzforderung einen Geldbetrag an die FuProConsort, erhält Nivalion die verauslagten Kosten (also sämtliche Anwaltskosten und sonstigen Auslagen) erstattet und darüber hinaus eine beschränkte Beteiligung an dem Erlös. Dabei ist der Nivalion zustehende Anteil (Kostenerstattung plus Erlösbeteiligung) auf maximal 40% des von UNIQA gezahlten Schadenersatzes beschränkt. Die verbleibenden mindestens 60% des Schadenersatzes werden von der FuProConsort an die geschädigten Infinus-Anleger ausgezahlt. Mit Auszahlung scheidet der geschädigte Infinus-Anleger wieder aus der Beteiligungsgesellschaft aus. Damit ist die Sache dann für ihn erledigt.
Wann geht es los?
Wir sind bereits gestartet! Die FuProConsort hat die UNIQA bereits am 16. Oktober 2020 mit den Ansprüchen konfrontiert. Die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung hat die FuProConsort der UNIQA in Aussicht gestellt. Die Vergleichsverhandlungen sind jedoch am 30. Oktober 2020 gescheitert. Deswegen hat die FuProConsort – wie angekündigt – am 2. November 2020 Zahlungsklage gegen die UNIQA erhoben. Hierdurch hat die FuProConsort der UNIQA bewiesen, dass sie es sehr ernst meint und auch finanziell in der Lage ist, die Schadenersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Ein Vergleich ist natürlich nach wie vor jederzeit möglich. Andersfalls wird der Rechtsstreit durch Gerichtsurteil entschieden werden. Derzeit können Anleger weiterhin beitreten. Irgendwelche Kostenrisiken sind damit für die Anleger natürlich nicht verbunden. Sämtliche Kosten trägt nach wie vor der Prozessfinanzierer.